Sehr geehrte Mandanten,

 

seit dem 4. August 2009 gilt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung dazu erklärt haben. Auch dürfen Werbeanrufer ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Weitere Informationen sowie das Merkblatt „Mehr Schutz für Verbraucher am Telefon und im Internet“ erhalten Sie zum Download beim Bundesjustizministerium unter www.bmj.de