Finanz-Buchhaltung

Eine der wesentlichen Grundlagen für eine erfolgreiche Unternehmensführung ist nach Auffassung der Steuerberatungs-Kanzlei Wick die Erfolgskontrolle.

Hierfür bedarf es einer ordnungsgemäßen Buchhaltung, die auf einer gewissenhaften Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens aufgebaut ist.

Ob für Sie eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz erstellt wird, gibt die Unternehmensform ( juristische oder natürliche Person ) vor. Die Organisation des Rechnungswesens bzw. Ihre Buchhaltung richten wir immer danach und nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens oder Ihren individuellen Wünschen für Sie aus.

Die entsprechenden Arbeiten dazu können sowohl durch die Kanzlei Wick in unserem Hause, als auch in Ihren Betriebsräumen (Inhouse-Buchhaltung) durchgeführt werden.

Sie erhalten von uns dazu monatlich oder vierteljährlich einen Überblick über die Unternehmens-Entwicklung, über Erträge und Aufwendungen.

Diese Informationen geben Ihnen und uns Aufschluss über die aktuelle Lage Ihres Unternehmens und zugleich die Möglichkeit, mit Ihnen zusammen rechzeitig Maßnahmen zur (Gegen-)Steuerung zu treffen.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit,
dass Sie Ihre Buchhaltung – teilweise oder vollständig – selbst erstellen.

In diesem Falle beraten wir Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten Buchhaltungs-Software, bieten Ihnen die Schulung Ihrer Buchhaltungs-Mitarbeiter und informieren Sie aktuell und regelmäßig über zu berücksichtigende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht. Für unser Honorar im Bereich der Finanz-Buchhaltung bieten wir Ihnen auf der Basis der aktuellen Steuerberater-Gebührenverordnung, pauschal oder selektiv, folgende Leistungen bzw. Services an:

  • Organisation des Rechnungswesens.
  • Kontierung und Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle unter Verwendung der Software- Programme der DATEV eG.
  • Laufende Abstimmung der Konten.
    ☞ Hinweis bei Auffälligkeiten oder Fehlern im Hinblick auf steuerliche Pflichtangaben, auf Rechnungen oder entsprechenden Unterlagen.
  • Laufende Abstimmung der Konten.
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (auf Wunsch mit Controlling-Report).
  • Informationen über ihren Geschäftsverlauf.
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen.
  • Aktuelle Situations-Beratung und Empfehlungen.