Sehr geehrte Mandanten,

ab dem 1. Juli 2013 hat der Gesetzgeber neue Pfändungsfreigrenzen beschlossen. Der neue monatliche unpfändbare Grundbetrag beträgt jetzt 1.045,40 € (bisher 1.028,89 €). Der neue unpfändbare Grundbetrag erhöht sich zudem um monatlich 393,30 € (bisher 387,22 €), wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber einer Person zu erfüllen ist. Für jede weitere Person (bis maximal fünfte Person) für die eine Unterhaltsverpflichtung besteht, erhöht sich dann der unpfändbare Grundbetrag um weitere 219,12 € (bisher 215,73 €).

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Frank-Thomas Wick