Sehr geehrte Mandanten,

wie bereits angekündigt und von vielen „sehnsüchtig“ erwartet hat die Bundesregierung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) das beschlossene Maßnahmenpaket veröffentlicht, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse, sondern um Darlehen mit Rückzahlung handelt. Für die Antragsstellung der nachfolgenden Produkte ist Ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner zuständig. Aktuell gibt es auf Bundesebene folgende drei Hilfsprogramme:

  1. Das KfW-Sonderprogramm
    Die KfW wird für kleine und mittlere sowie bzw. für große Unternehmen je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen.Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %.Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind. Die Beantragung läuft in Baden-Württemberg über die Hausbank und die L-Bank.
  1. Programme für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
    a) KfW-Unternehmerkredit: Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (Beantragung in der Regel über die Hausbanken) von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. EUR Kreditvolumen. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.
    b) KfW-Kredit für Wachstum: Temporäre Erweiterung auf allgemeine Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel (bisher Beschränkung auf Investitionen und Digitalisierung).
  2. Ein Programm für Unternehmen, die nicht länger als 5 Jahre am Markt sind.
    ERP-Gründerkredit – Universell: Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80 % für die durchleitenden Finanzierungspartner (Beantragung in der Regel über die Hausbanken) für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. EUR. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern. Nähere Informationen wie genaue Zinssätze und Rückzahlungsmodalitäten kann Ihnen Ihre Hausbank mitteilen.

Zusätzlich ist auf Landesebene in Baden-Württemberg ein Programm zur kurzfristigen Unterstützung von vor allem „den kleinen und Kleinstunternehmen, aber auch den Selbständigen“ in Vorbereitung. Sobald hierzu nähere Information vorliegen, werden wir Sie darüber wieder informieren.

Des Weiteren möchte ich alle Selbständigen auf eine Unterstützungsmöglichkeit durch das Jobcenter/Arbeitsamt hinweisen. Für alle Selbständigen gibt es nämlich die Möglichkeit der Beantragung einer Grundsicherung die dem Arbeitslosengeld entspricht, damit diese Berufsgruppe nicht völlig mittellos wird. Scheuen Sie sich deshalb nicht falls die Notwendigkeit besteht sich hierzu an Ihr zuständiges Arbeitsamt/Jobcenter zu wenden.

Die Antragsstellung kann durch Sie erfolgen. Sollten Sie jedoch unsere Unterstützung benötigen oder wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich auf Grund der bereits jetzt großen Nachfrage zeitnah, damit wir entsprechende Zeitfenster für Besprechungen/Beratung einplanen können.

Mit freundlichen Grüßen
Frank-Th. Wick