Sehr geehrte Mandanten,
wie Sie sicherlich bereits über die zahlreichen Meldungen in den Medien erfahren haben, haben Bundestag und Bundesrat am vergangenen Freitag umfassende Maßnahmen der Regierung zur Unterstützung von Unternehmer/innen und Unternehmen zur Überwindung der Corona-Krise beschlossen.
Leider sind die Maßnahmen aktuell so „frisch“, dass verschiedene Detailfragen hierzu noch völlig unklar bzw. offen sind. Da die Umsetzung der Maßnahmen bis längstens Anfang April vorgesehen ist, wird eine Konkretisierung sicherlich frühestens im Laufe der kommenden Woche machbar sein.
Als wichtigste Unterstützungsmaßnahmen ist folgendes vorgesehen:
- Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld wird flexibler. Jedoch warten wir hier noch auf diverse Klarstellungen zu Detailfragen in der Durchführung. Da dies der umfangreichste Punkt der Maßnahmen ist, werden wir unsere Lohnmandaten hierzu in einer separaten E-Mail in den nächsten Tagen detailliert informieren, ebenfalls zu den Themen Gestaltung von Freistellungsmöglichkeiten von Arbeitnehmern.Für Rückfragen hierzu steht Ihnen Frau Sandra Kiefer unter 0177/5221410, 0711/522141 oder sandra.kiefer@lohnservice-mikas.de zur Verfügung.
Sollten Sie in Sachen Lohn fremdbetreut werden und trotzdem eine Beratung wünschen, steht Frau Kiefer Ihnen mit Terminvereinbarung gerne zur Verfügung. - Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.Dieser Punkt betrifft für Firmen bisher „nur“ die Körperschaftsteuer- und Solidaritätszuschlagsvorauszahlungen bzw. für Einzelunternehmen die Einkommensteuer-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlagsvorauszahlungen. Völlig unklar ist bisher aber noch, welche Unterlagen für die Herabsetzung vorgelegt werden müssen und ob auch die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen (die ja durch die Gemeinden erhoben werden) auch gestundet werden. Ebenfalls im Gespräche war eine Stundung der monatlichen Lohnsteuer- bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen, in dem vom Finanzministerium Baden-Württemberg am 11. März 2020 veröffentlichen Informationsschreiben ist hiervon aber keine Rede mehr. Es bleibt abzuwarten wie konkret die Maßnahme letztendlich ausgestaltet wird.
- Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen (Kredite) geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.Die Inanspruchnahme der KfW- und ERP-Kredite kann grundsätzlich nur über Ihre Hausbank beantragt werden. Zu Detailfragen wenden Sie sich deshalb bitte an Ihren Bankberater. Für Beratungsgespräche und allgemeine Fragen hierzu, sowie für Hilfestellung bei den Bankgesprächen bzw. der Bereitstellung der notwendigen Unterlagen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Besprechungstermin mit uns.
Sobald uns die bisher vor allem zu Punkt 2 und 3 noch fehlenden Detailinformationen vorliegen, werden wir Sie zeitnah informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Frank-Th. Wick