Sehr geehrte Mandanten, 

 

im Rahmen der Beschlussfassung des Beschäftigungschancengesetzes hat der Bundestag am 7. Juli 2010 einige Neuregelungen beschlossen. Der Bundesrat hat dazu in seiner Sitzung am 24. September 2010 die Fortführung der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gebilligt. Damit haben Unternehmer auch weiterhin die Möglichkeit, freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu leisten. Ursprünglich sollte diese Möglichkeit zum 31. Dezember 2010 auslaufen. Die Beiträge werden ab dem Jahr 2011 auf 30,38 EUR (Ost) bzw. 35,78 EUR (West) angehoben. Ab dem Jahr 2012 betragen die Beiträge dann 60,76 EUR (Ost) bzw. 71,56 EUR (West). Existenzgründer zahlen ab dem Jahr 2011 im Jahr der Gründung nur den halben Beitrag.

 

Mit freundlichen Grüßen 
 

Frank-Thomas Wick