Steuerberatung

Schon bei der Begriffsdefinition kursieren darüber die vielfältigsten
Interpretationen. Entsprechend vielfältig ist auch die jeweilige Erwartungshaltung
dazu.

Für die Steuerberatungs-Kanzlei Wick bildet dieser Bereich das „Herzstück“ im Leistungsspektrum.

Denn in keinem anderen Bereich erweisen sich fachliche Kompetenz,
Zuverlässigkeit, aktuellstes Know-How und der professionelle Umgang mit Ämtern
und Behörden intensiver und direkter als Ergebnis relevantes
Steuerungs-Instrument für Unternehmen und / oder Personen.
Mit eventuell unmittelbaren weit reichenden Auswirkungen auf deren
Bewertung und Einstufung.

Basis dafür ist eine intensive Zusammenarbeit mit jedem Mandanten der
Kanzlei Wick.

Denn nur so lernen wir Sie und Ihr Unternehmen und Sie uns und die Arbeitsweise
der Kanzlei kennen.

Umfassende Kenntnisse der persönlichen Verhältnisse, der Branche und des
Betriebes, sowie die möglichen Umstände und deren Einflussfelder ist
Voraussetzung, damit wir Sie bereits im Vorfeld von Entscheidungen bei der
strategischen Unternehmensführung bestmöglich, unabhängig und objektiv
beraten können.

Die Steuerberatungs-Kanzlei Wick sieht sich im Besonderen hier
als Ihr persönlicher strategischer Ratgeber in allen steuerlich
relevanten Angelegenheiten und bietet Ihnen dafür äußerst
vertrauensvolle, professionelle und verlässliche Unterstützung.



Für unser Honorar im Bereich der Steuerberatung bieten wir Ihnen auf der Basis
der aktuellen Steuerberater-Gebührenordnung, pauschal oder selektiv, folgende
Leistungen bzw. Services an:


Kontinuierliche Steuerberatung

  • Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen und juristische
    Personen mit allen Anlagen (die Prüfung der entsprechenden
    Steuerbescheide ist in unserem Honorar inbegriffen. Die Prüfung von Steuerbescheiden infolge von Rechtsmitteln werden wie die Rechtsmittel
    selbst nach der Steuerberater-Gebührenverordnung berechnet).

  • Erstellung von Jahresabschlüssen, Zwischenabschlüssen sowie
    Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen.

  • Steuerplanung zur Optimierung der individuellen Steuerbelastung.

  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung
    von fälligen Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung
    von Vorauszahlungen.

  • Vertretung gegenüber Abgaben- und Finanzbehörden;
    laufend und in Sonderfragen.

  • Beratung in erbschafts- und schenkungssteuerlichen Angelegenheiten.

  • Vorbereitung und Betreuung bei
    Betriebs- ,Umsatz- oder Lohnsteuerprüfungen.

     

Ergänzende Beratung und Serviceleistungen


  • Existenzgründungsberatung.

  • Beratung über die Rechtsformwahl bei Firmengründung.

  • Begleitung bei Bankgesprächen und Ähnlichem.

  • Beratung von Neu- und Umgründungen sowie Liquidationen.

  • Beratung bei Erbschafts- und Unternehmensnachfolge-Fragen.

  • Betriebswirtschaftliche Beratung
    (z.B. Investitions- und Finanzierungsberatung,
    Finanz- und Liquiditätsplanung sowie Betriebsvergleichen).


Extras

Existenzgründern (egal ob Freiberufler / Gewerbetreibende oder
Firmengründern von GmbHs oder Personengesellschaften) bieten wir
eine Erstberatung von max. 3 Stunden zum pauschalen Kanzlei-Preis
von derzeit 100,-- € (zzgl. Mwst.) an.



Sollte aus der Erstberatung ein Mandat für die Steuerberatungs-Kanzlei Wick
entstehen, wird dieser Betrag vergütet.