Lohn-Buchhaltung

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung zählt heute zu den kompliziertesten Materien des Steuerrechts, da sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch des Arbeits-
und Sozialversicherungsrecht zu berücksichtigen sind.

Die Steuerberatungs-Kanzlei Wick erstellt für Sie auf Wunsch die kompletten Vergütungsabrechnungen für Sie und/oder Ihre Angestellten.

Für unser Honorar im Bereich der Lohnbuchhaltung bieten wir Ihnen auf der Basis
der aktuellen Steuerberater-Gebührenverordnung, pauschal oder selektiv, folgende
Leistungen bzw. Services an:


  1. Erstellung von An- und Abmeldungen der Mitarbeiter incl. Übermittlung an
    Krankenkassen.
  2. Vorbereitung des Zahlungsverkehrs nach ihren Wünschen
    (mit monatlich aktualisierter Auszahlungsliste als DTA-Datei oder
    automatische Datenübermittlung).
  3. Erstellung der Lohnsteueranmeldung mit Übermittlung an das Finanzamt.
  4. Erstellung Beitragsnachweisung incl. Übermittlung der Daten an die
    Krankenkassen.
  5. Bescheinigungswesen incl. Abwicklung des anfallenden Schriftverkehrs mit
    den verschiedenen Institutionen.
  6. Abschließende Jahresarbeiten wie z.B. Meldung zur Berufsgenossenschaft
    oder Künstlersozialkasse, Jahresentgeltmeldung zur Sozialversicherung.
  7. Verwaltung der Urlaubstage.